Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Lille Catering GmbH (Stand 01.02.2023)

  1. Allgemeine Information

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Belieferungs- und Leistungsverträge zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen. 1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/ Veranstalters finden keine Anwendung. Sonstige anderweitige Vereinbarungen und Absprachen gelten nur, soweit sie mit der Lille Catering GmbH ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt sind.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Der Abschluss eines Vertrages setzt ein schriftliches und verbindliches Angebot durch die Lille Catering GmbH voraus. Dem Kunden zuvor zugesandte Veranstaltungskalkulationen dienen lediglich der Information und stellen kein verbindliches Angebot seitens der Lille Catering GmbH dar. 2.2. Ein Vertrag kommt auf ein Angebot im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.1 hin grundsätzlich nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur verbindlich, wenn diese durch die Lille Catering GmbH schriftlich bestätigt wurden. 2.3. Der Mindestbestellwert für Warenlieferungen und Dienstleistungen bei pauschal vergüteten Bestellungen beträgt 995,00 Euro netto. 2.4. Bei Selbstzahlerveranstaltungen werden 1.500 Euro netto für Warenlieferungen und Dienstleistungen berechnet. Abzuziehen von diesem Betrag ist der Nettoumsatz, der auf der Veranstaltung durch den Verkauf der Waren erzielt wird. Der Differenzbetrag wird dem Kunden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

  1. Leistungsumfang

3.1. Zu den Leistungen der Lille Catering GmbH zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. 3.2. Der Lille Catering GmbH ist es gestattet, Sub-Unternehmen die Ausführung des Auftrages zu übertragen. 3.2.1. Sollten sich Preise Dritter, zwischen Auftragserteilung und Auftragserfüllung ändern und der Lille Catering GmbH berechnet werden, sind diese Preise dem Auftraggeber weiter zu verrechnen. 3.3. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die vorliegenden AGB sind in jedem Fall Bestandteil des Vertrages. 3.4. Das umfangreiche Sortiment der Lille Catering GmbH ist ständigen vor allem saisonalen Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Die angebotenen Waren verstehen sich daher freibleibend. 3.5. Die vertraglich vereinbarten Preise gelten ausschließlich für den Gesamtauftrag und für die darin vereinbarte Personenzahl. Personenzuwächse und Mengenminderungen erfordern eine Nachkalkulation. 3.6. Der Auftraggeber muss der Lille Catering GmbH allerspätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung darüber informieren.

  1. Lieferzeit

4.1. Die in der konkret getroffenen Vertragsvereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Aufgrund von Zuwegen sind Verzögerungen einzuberechnen. 4.2. Die Lille Catering GmbH wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn die Lille Catering GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Straßenblockaden durch unangemeldete Demonstrationen usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei der Lille Catering GmbH eintreten. 4.3. Wird die Lille Catering GmbH gemäß Punkt 4.2 von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers. 4.4. Der Auftraggeber ersetzt der Lille Catering GmbH alle zur Punkt 4.2 entstandenen erforderlichen Kosten. 4.5. Für die Anlieferung und Abholung werden mindestens 149,00 Euro netto pro An- und Abfahrt berechnet.

  1. Mietinformationen

5.1. Durch die Lille Catering GmbH gelieferte Ausstattungsartikel wie z.B. Küchengeräte und Equipment überlassen wir Ihnen für die vereinbarte Mietzeit. Diese bleiben Eigentum der Lille Catering GmbH. 5.2. Geschirrlieferungen sind sofort bei der Anlieferung auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden (dieses gilt für private Veranstaltungen). 5.3. Angemietetes Equipment bei größeren Veranstaltungen (> 50), wird vom Serviceleiter bzw. Servicepersonal geprüft. 5.4. Privatkunden müssen das Equipment grob gereinigt – d.h. von Resten befreit – zurückgeben. 5.5. Bei Businessveranstaltungen ist das Servicepersonal für die Reinigung zuständig. 5.6. Die angemieteten Artikel werden vor Ort angeliefert und müssen vom Mieter an einem vorher vereinbarten Ort zur Abholung bereit gestellt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zum Zeitpunkt der Anlieferung beziehungsweise Abholung für einen Ansprechpartner (Veranstaltung plus 2 Werktage) zu sorgen. 5.7. Bei nicht ordnungsgemäßer Zusammenstellung der Artikel werden die Aufräumarbeiten im Anschluss in Rechnung gestellt. 5.8. Bruch- oder Fehlmengen > 5% werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

  1. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

6.1. Bei Auftragsbestätigung wird eine sofortige Anzahlung von 50% des Netto-Auftragswerts nach Erhalt der durch die Lille Catering GmbH erstellte Rechnung fällig. 6.2. Die Schlussrechnung bzw. offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. 6.3. Die anfallenden Kosten und Gebühren, z.B. für Personalkosten wie Reisekosten, Hotelunterkunft, Spesen, Stundenansätze und Transfer vor Ort gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6.4. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz des §247 BGB fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. 6.5. Die Lille Catering GmbH ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn die in dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten sich erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung mehr als 4 Monate liegen. 6.6. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 6.7. Für die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung ist die rechtzeitige Bekanntgabe der gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenzahl notwendig. Der Auftraggeber wird diese Information 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Lille Catering GmbH aufgeben. 6.8. Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten unter Einhaltung folgender Storno-Gebühren (Aufgrund der aktuellen Corona-Situation fragen Sie uns bitte direkt nach den aktuellen Konditionen!): Innerhalb von 8-9 Wochen vor der Veranstaltung 25% des zu erwartenden Auftragsvolumen. Innerhalb von 7-4 Wochen vor der Veranstaltung 50% des zu erwartenden Auftragsvolumen. Innerhalb von 3-2 Wochen vor der Veranstaltung 75% des zu erwartenden Auftragsvolumen. Bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung 100% des zu erwartenden Auftragsvolumen. Dies ist zahlbar nach Rechnungslegung. 6.9. Bei Zahlungsverzug und Eintritt des ordentlichen Mahnverfahrens behält sich die Lille Catering GmbH vor, eine Gebühr von 10,00 Euro pro Mahnung zu berechnen.

  1. Beanstandungen

7.1. Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb bzw. dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Die Parteien bemühen sich, bei den vertraglichen Absprachen jeweils eine verantwortliche Kontaktperson zu benennen. 7.2. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen der Lille Catering GmbH müssen unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach der Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. 7.3. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Punkt 6.1 und 6.2 nicht fristwahrend nach und können daher die Mängel auf Grund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

  1. Transport & Haftung

8.1. Der Gefahrenübergang der gelieferten Ware oder Mietgegenstände erfolgt mit dem Zeitpunkt der Ankunft des / der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort. 8.2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Veranstalter sorgt für ausreichende Verschlusssicherheit. Die Lille Catering GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Die Lille Catering GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigungen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Lille Catering GmbH. 8.3. Die Lille Catering GmbH haftet für Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf die jeweiligen Deckungssummen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Lille Catering GmbH im gesetzlichen Umfange haftet. 8.4. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus dem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  1. Gewährleistung

Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von der Lille Catering GmbH in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers.

  1. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

  1. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarung durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Lille Catering GmbH. 12.2. Unter Kaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Berlin. 12.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.